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Reisempfehlung des Arbeitgebers in Coronazeiten

Wie kann ich als Arbeitgeber verhindern, dass Mitarbeiter in Risikogebieten Urlaub machen und anschließend ausfallen?
Grundsätzlich steht dem Arbeitgeber kein Recht zu, seinen Beschäftigten eine Privatreise in ein Risikogebiet zu untersagen, selbst wenn es sich um ein Urlaubsland handelt, für das vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ist auch unter den aktuellen Umständen nicht gerechtfertigt.

Allerdings riskiert ein Arbeitnehmer, der bewusst in ein solches „Risikogebiet“ reist, das für ihn nach seiner Rückkehr die Anordnung einer Quarantäne verhängt oder eine häusliche Quarantäne verpflichtend wird. Dies könnte einschneidende Konsequenzen auf die Entgeltfortzahlung, Urlaubsansprüche oder unbezahlte Freistellungszeiten haben, denn wenn er seine Arbeitsunfähigkeit selbstverschuldet, entfällt sein Vergütungsanspruch (§ 616 BGB), wobei nach gegenwärtiger Rechtsprechung allerdings noch zweifelhaft ist, ob eine Reisewarnung allein ausreichen würde, um ein Verschulden des Arbeitnehmers anzunehmen. Reist ein Arbeitnehmer also in ein Risikogebiet und muss danach in Quarantäne oder infiziert sich dort mit dem Virus, kann ihm unter Umständen ein Verschuldensvorwurf gemacht werden.

Allerdings kann eine Quarantäne nur von einem lokalen Gesundheitsamt verhängt werden. Da hat der Arbeitgeber kein Mitspracherecht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur 6-wöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet. Der Betrag wird allerdings von der anordnenden Behörde auf Antrag erstattet.

Deshalb empfiehlt es sich für Arbeitgeber, unbedingt eine gesonderte allgemein gültige Arbeitsanweisung mit vorsorglichen Sicherheitsmaßnahmen zum Corona-Virus (auch als Ergänzung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung) zu erlassen. So werden die Mitarbeiter zumindest schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass sie erhebliche Risiken eingehen, wenn sie eine solche Reise antreten. Dies gilt allerdings nur solange, wie das Auswärtigen Amt eine offizielle Reisewarnung für das Urlaubsland ausgesprochen hat.

Pforzheim, den 09.07.2020