Es häufen sich die Fälle, in denen Geschäftsführer/Vorstände eines Krankenhauses bei Auftreten von Unregelmäßigkeiten oder im Verdachtsfall nicht nur „Ihren Job“ verlieren, sondern auch von ihrem ehemaligen Arbeitgeber in die Haftung genommen werden. Für solche Fälle gibt es zwar sogenannte D&O-Versicherungen, doch deren Schutz ist begrenzt und verhindert nicht, dass Geschäftsführer/Vorstände u.U. jahrelange Ungewissheit zu ertragen haben, inwieweit auch eine persönliche Haftung für den eingetretenen Schaden eintritt. Dabei haften Geschäftsführer/Vorstände nach der aktuellen Rechtsprechung gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden, wenn es kein funktionierendes Compliance-Management-System gegeben hat. D.h., selbst wenn das Thema „Compliance“ gar nicht in sein Ressort fällt, haftet der Geschäftsführer/Vorstand für den eingetretenen Schaden.
Allein dieses Risiko sollte Grund genug sein, sich bezüglich Compliance professionell aufzustellen. Denn es kommt nicht darauf an, ob es überhaupt ein solches CMS gibt – es muss funktionieren! Wir haben die Expertise, um bei Ihnen ein solches CMS zu etablieren und betreiben dies auch für Sie, denn der Aufbau eigener Kapazitäten unter den aktuellen Bedingungen ist für viele Anbieter nicht leistbar oder darstellbar.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.