Auch bei der Entgegennahme von Drittmitteln oder dem Abschluss von sog. Studienverträgen gelten Transparenz-, Dokumentations-, Trennungs- und Äquivalenzprinzipien. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Abschluss solcher Verträge einem geordneten Prüfungsprozess unterzogen wird. Die Verwaltung der Drittmittel obliegt ausschließlich dem Krankenhaus, eine zweckentsprechende Verwendung ist sichergestellt. Dabei wird das 4-Augen- und das Trennungsprinzip beachtet und kein Mitarbeiter partizipiert direkt an den Mitteln.
Wir liefern Ihnen nicht nur entsprechende Regelungen, wir etablieren auch einen geordneten Prüfungs- und Abwicklungsprozess für Sie, damit die geltenden Gesetze und Prinzipien eingehalten werden.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.