Lt. einer Mitteilung der MK-Kliniken AG (vormals: Marseille-Kliniken AG) sind zwei ehemalige Vorstände einem Beschluss des OLG Hamburg (AZ 11 U 165/18 – 305 O 432 /15 LG HH) gefolgt und haben sich zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 2,5 Millionen Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber verpflichtet.
Dem ging eine Klage der MK-Kliniken AG voraus, in der beiden schwere Pflichtverletzungen, Missmanagement und unehrbares Verhalten vorgeworfen wurde und in der sie auf Schadensersatz in Höhe von 5.729.000 Euro verklagt worden waren. Hintergrund war eine behördlich veranlasste Schließung zweier zum MK-Konzern gehörenden Einrichtungen in Meerbusch bei Düsseldorf im Jahre 2013 aufgrund von gravierenden Mängeln in der Versorgung und Pflege der Bewohner der beiden Einrichtungen. Trotz Kenntnis dieser Umstände sollen notwendige Maßnahmen unterblieben sein, mit denen eine Schließung der Häuser hätte verhindert werden können.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, welchen Risiken auch Vorstände und Geschäftsführer von Gesundheitseinrichtungen ausgesetzt sind. Es bedarf keiner großen Phantasie, um sich vorstellen, wie die Vorstände damals versucht haben, den Ergebniserwartungen ihrer Gesellschafter einerseits und dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Pflege der Bewohner andererseits gerecht zu werden. Anscheinend waren sie bereit, gewisse Risiken einzugehen und u.U. auch behördliche Auflage nicht zu befolgen. Prompt dürfen sie für den daraus entstandenen Schaden, der schnell in die Millionen gehen kann, jetzt persönlich haften.
Offensichtlich hatten sie auch kein Compliance Management-System etabliert, das u.U. rechtzeitig darauf hingewiesen hätte, welche Risiken an dieser Stelle existieren. Mag sein, dass beide eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, eine sog. D&O-Versicherung, abgeschlossen hatten, was ihnen zu wünschen ist, die jetzt für den Schaden aufkommt. Trotzdem bleibt ein erhebliches Risiko, für den eingetretenen Schaden persönlich aufzukommen.
Nicht außer acht gelassen werden sollte dabei, dass sich das Verfahren über 5 Jahre hingezogen hat, über 2 Instanzen ging und letztlich auch noch erhebliche Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten verursacht hat, für die die beiden Ex-Vorstände zumindest zum überwiegendem Teil ebenfalls aufzukommen haben. Bemerkenswert ist weiterhin, dass einer der Ex-Vorstände im Zuge der Ermittlungen seine Berufung zum Vorstandsvorsitzenden bei einem Wettbewerber verloren hat.
Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie vielfältig die Risiken sind, mit denen ein Vorstand oder Geschäftsführer in der heutigen Zeit angesichts von Fachkräftemangel, Mindestbesetzungen konfrontiert ist.
02.01.2021 | Quelle: HCMnetwork GmbH