Kooperationen im Gesundheitswesen sind politisch zwar durchaus gewünscht, sie bergen jedoch vielfältige Risiken. Die Ausgestaltung der Leistungs- und Gegenleistungsbeziehungen und die Angemessenheit der vereinbarten Vergütungen sind Themen, die zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten, die strafrechtlich relevante Korruptionstatbestände überprüfen.
Haben Sie Ihre Kooperationsverträge bereits rechtlich prüfen bzw. anpassen lassen? Wir unterstützen Sie kompetent bei der rechtssicheren Gestaltung und bei wirksamen Prüf- und Umsetzungsverfahren.
Korruption wird allgemein als Missbrauch eines Amtes oder einer Vertrauensstellung bezeichnet, indem im Rahmen einer verantwortlichen Tätigkeit ungerechtfertigte Vorteile erlangt werden.
Bestechlichkeit wird ein moralisch bedenkliches Charaktermerkmal genannt, bei dem gegen Vorteile bestimmte Leistungen erbracht werden.
Vorteilsannahme ist eine strafbare Handlung nach deutschem Strafrecht gemäß § 331 StGB. Sie liegt dann vor, wenn ein Amtsträger für sich oder andere Vorteile einfordert oder annimmt.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.