Sobald die Wachstums- oder Konsolidierungsstrategie steht, bedarf es der Identifikation und ggf. Ansprache potenzieller Partner sowie u.U. auch einer frühzeitigen kartellrechtlichen Prüfung, ob eine solche Akquisition überhaupt genehmigungsfähig wäre.
Dabei gilt es, sehr sensibel und vertraulich zu agieren und eventuell zunächst einen sogenannten „Letter of Intend“ abzuschließen, in dem die Vorgehensweise und die Vertraulichkeit für beide Seiten dokumentiert wird.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Sie außerdem ebenso bei der Kommunikation mit Ihren Eigentümern und den Aufsichtsgremien zu unterstützen.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.