Engpässe bei Fach und Führungskräften und gleichzeitig eine überaus restriktive Haltung der DRV bei der Anerkennung freiberuflicher Honorartätigkeiten verschärfen die Risiken der Klinikträger beim Einsatz von Honorarkräften im ärztlichen und pflegerischen Bereich. Schmerzhafte Beitragsnachforderungen bis zum vorsätzlichen Sozialversicherungsbetrug drohen bei Verstößen. Nicht minder relevant sind die Stolperfallen bei der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, welche unerwarteten Besuch der Zollbehörden mit sich bringen.
Auch hier setzen wir, gemeinsam und in Abstimmung mit Ihnen und Ihren fachverantwortlichen Mitarbeitern, rechtssichere Verfahren um und implementieren diese bei Ihnen mit hoher Verbindlichkeit.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.