Ob eine Organisation seinen Mitarbeitern eine sogenannte Whistleblower-Hotline zur Verfügung stellt, ist eine schwierige Entscheidung. Trotzdem empfehlen wir dies, um eine geschützte Möglichkeit zu bieten, sensible Hinweise professionell zu kanalisieren und unkontrollierbare Wege außerhalb des Unternehmens, wie z.B. Medien, zu vermeiden. Ein solches Compliance-Hinweisgebersystem ermöglicht es, auf Verdachtsmomente oder mögliche Compliance-Verstöße frühzeitig zu reagieren und im Idealfall präventiv tätig zu werden. Sie können dadurch die Integrität Ihres Unternehmens wahren und den Unternehmenswert schützen.
Der Hinweisgeber, der sogenannte Whistleblower, kann seine Informationen durch einen Anruf bei der für Ihr Unternehmen speziell eingerichteten Telefonnummer (Hotline) oder schriftlich per E-Mail an eine Plattform senden, ohne seine Identität gegenüber dem Unternehmen preisgeben zu müssen.
Als Ansprechperson steht an der Hotline ein (externer) Ombudsmann zur Verfügung, der als neutraler Mittler zwischen dem Unternehmen und dem Hinweisgeber steht. Er kennt die Gesetze oder internen Richtlinien des Unternehmens und kann ggf. auch Hinweise geben, an wen sich der Hinweisgeber wenden soll.
Wir können Ihnen sowohl eine software- oder internetbasierte Meldeplattform anbieten als auch die Funktion des (externen) Ombudsmann an der Hotline übernehmen. Die wichtigsten Vorteile eines externen Ombudsmann sind:
Sie können unsere Leistungen im Compliance Management auch als Komplettpaket in Anspruch nehmen.
Gerne informieren wir Sie über den monatlichen Pauschalpreis und unsere darin enthaltenen Leistungen.
Damit wir Ihr Unternehmen im Gesundheitssektor optimal unterstützen können, bieten wir Ihnen bei Bedarf weitere Leistungen über unsere Netzwerkpartner an. Gerne informieren wir Sie detailliert.
Falls Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.